Hier findest du uns
Hof Teampleyer
Großer Pley 17
52538 Gangelt
Mönchengladbach
Coming Soon
Verwaltung
An Fürthenrode 52b
52511 Geilenkirchen
Kontakt
info@teampleyer.de
www.teampleyer.de
Der Ablauf

Erstkontakt
Du meldest dich bei uns: entweder für dich selbst oder für einen angehörigen oder einen Klienten, den du betreust. Nutze dazu gern unser Formular, welches du hier auf der Seite findest. Wir freuen uns natürlich auch über deinen Anruf bei uns
Beratung
Unsere Fachkoordination nimmt Kontakt mit dir auf, wir besprechen mit dir den Ablauf und die Möglichkeiten. Von uns bekommst du alle Informationen - ob vor, während oder nach der Bewilligung der Leistungen durch die Kostenträger.
Start der Leistung
Wenn alle Leistungen bewilligt und du dich im Kontakt mit dem für dich ausgewählten Fachpartner sicher fühlst beginnen wir mit unserer Leistung für dich. Uns ist ein gutes persönliches Match wichtig. Wir wollen, dass du dich wohl fühlst!
Trennungen, Scheidungen oder familiengerichtliche Entscheidungen führen manchmal dazu, dass Kinder ihre Elternteile nur noch unter bestimmten Bedingungen sehen können oder möchten. Der begleitete Umgang ermöglicht es, Kontakte zwischen Kindern und getrennt lebenden Elternteilen unter professioneller Aufsicht zu gestalten. Unser Ziel ist es, vertrauensvolle Beziehungen zu erhalten oder wiederherzustellen – immer mit dem Blick auf das Kindeswohl.
Wir begleiten und unterstützen mit fachlicher Sensibilität alle Beteiligten: die Kinder, die umgangsberechtigten Elternteile sowie das betreuende Umfeld.
Im begleiteten Umgang geht es nicht nur darum, dass ein Kontakt stattfindet – sondern wie dieser Kontakt gestaltet wird. Kinder sollen sich sicher, gesehen und verstanden fühlen. Eltern sollen erleben, dass sie in ihrer Rolle gestärkt und ernst genommen werden – auch, wenn die familiäre Situation schwierig ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Beziehungen wachsen können, auch wenn der Weg dorthin herausfordernd ist.
Unsere Ziele im begleiteten Umgang sind:
Kindgerechte und sichere Umgangskontakte ermöglichen – mit klaren Rahmenbedingungen und verlässlicher Begleitung
Das Kindeswohl jederzeit im Blick behalten – Schutz, Stabilität und emotionale Sicherheit stehen an erster Stelle
Überforderung, Konflikte oder Ängste reduzieren – durch Struktur, Präsenz und empathische Vermittlung
Eltern in ihrer Rolle stärken – durch Rückmeldung, Reflexionsgespräche und Unterstützung bei der Beziehungsgestaltung
Langfristig tragfähige Umgangsmodelle fördern – damit der Umgang Schritt für Schritt auch ohne Begleitung gelingen kann
Unsere Fachkräfte arbeiten nach systemischen, kindzentrierten und deeskalierenden Ansätzen:
Erstgespräche mit allen Beteiligten: Individuelle Vorbereitung und Klärung der Erwartungen
Ressourcenorientierte Planung: Was braucht das Kind für einen gelungenen Kontakt?
Gestaltung eines geschützten Umgangsrahmens: Raum, Zeit und Regeln werden klar kommuniziert
Pädagogische Begleitung während der Kontakte: Schutz, Vermittlung, Reflexion
Nachbereitungsgespräche: Verarbeitung des Erlebten, Klärung von Reaktionen und Gefühlen
Dokumentation und Feedback an das Jugendamt: Transparent, sachlich und kindzentriert
Langfristige Zielperspektive: Hinführung zu eigenverantwortlichen Umgangsregelungen, soweit möglich
Der begleitete Umgang ist im § 18 Abs. 3 SGB VIII verankert.
Diese Bestimmung ermöglicht dem Jugendamt, Mütter, Väter und andere Umgangsberechtigte zu beraten und zu unterstützen, insbesondere wenn der Umgang zwischen Eltern und Kind nur unter Aufsicht erfolgen soll.
Die Maßnahme wird in der Regel durch familiengerichtliche Anordnung, Jugendamtsvereinbarung oder im Hilfeplanverfahren geregelt.
Ziel ist die Wahrung der Eltern-Kind-Beziehung bei gleichzeitigem Schutz des Kindes.